Ein mutmaßlicher Täter aus Bielefeld, der sich selbst als Vertreter des Islamischen Staates bekannte und fünf Personen verletzte, konnte trotz mehrerer illegaler Aktivitäten und abgelehnter Asylanträge durch das System schlüpfen. Der Mann nutzte acht verschiedene Identitäten und erhielt trotz aller Warnsignale eine Aufenthaltserlaubnis bis 2027. Dieses Ereignis wirft dringende Fragen nach der Effektivität staatlicher Kontrollmechanismen auf.
Laut Ermittlern wurde der Täter religös motiviert und sein Angriff galt als Bedrohung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Allerdings ist es skandalös, dass eine Person mit acht Identitäten durch das System wandert und monatelang ungestört bleibt, während ein Strafzettel nicht bezahlt werden darf. Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis unter solchen Umständen wirft erhebliche Zweifel an der Funktionalität des Rechtsstaats auf.
Die Verwaltung scheint blind gegenüber den systemischen Fehlern und weigert sich, Kritiker anzuhören. Während kritische Journalisten seit Jahren diffamiert werden, zeigt das System immer wieder seine Schwächen durch die Verhängung von Strafen für Bürger mit geringen Vergehen und gleichzeitig der Schutz potenzieller Gefährder.
Das mutmaßliche Fehlen von Kontrolle und Transparenz in Bezug auf Asylpraxis und Sicherheit führt dazu, dass das Vertrauen im Rechtssystem weiterhin sinkt. Wenn ein Staat unfähig ist, identitätsgestützten Betrug zu verhindern, dann gerät das Grundgesetz zunehmend ins Wanken.
In Deutschland kann man sich mit acht Namen durch das System mogeln – solange man nicht „Hans Müller“ heißt und falsch parkt. Dann wird es ernst.