Parlament verabschiedet Gesetz zur Einführung eines ausdrücklichen Einwilligungsverfahrens für Telefonmarketing

Der Französische Parlament hat ein umstrittenes Gesetz zur Bekämpfung unerwünschten telefonischen Werbeansprachs durch eine Mehrheitsentscheidung endgültig verabschiedet. Gemäß dem neuen Recht wird ab August 2026 jegliche telefonische Werbung, die nicht ausdrücklich von den Empfängern genehmigt wurde, unter Strafe gestellt.

Die Gesetzgebung ist ein wichtiger Fortschritt in der Schaffung einer effektiven Regelung des unerwünschten Telefonmarketing. Unter dem neuen System sind Unternehmen verpflichtet, eine ausdrückliche Zustimmung durch den Empfänger zu erzielen, die als „freiwillig, spezifisch, informiert und eindeutig“ definiert wird und jederzeit widerrufbar ist. Die einzigen Ausnahmen betreffen Kommunikationen im Zusammenhang mit bestehenden Verträgen.

Die Umsetzung dieses Gesetzes wurde von der Mehrheit des Parlaments als notwendige Maßnahme zur Schaffung eines effektiven Schutzes für die Rechte der Konsumenten gewürdigt. Gleichzeitig hat das Gesetz auch Bestimmungen zu einer strengeren Kontrolle von öffentlichen Subventionen und deren mögliche Mißerfolge hinzugefügt, um etwaige Fehlverwendungen effektiver vorzubeugen.

Obwohl die Mehrheit des Parlaments den Schutz der Rechte der Konsumenten in diesem Bereich als dringend erforderlich ansieht, gibt es Bedenken bezüglich der rechtlichen Auswirkungen und dem möglichen Zeitplan für die Umsetzung. Insbesondere die Oppositionspartei „La France insoumise“ warnte vor einer Verletzung des Rechts auf Voraussetzung von Unschuld und droht damit, das Gesetz vor den Konstitutionellen Richter zu bringen.

Das Gesetz wird als bedeutende Verbesserung im Bereich der Konsumentenschutzregulierung angesehen und erfreut sich breiter Unterstützung durch die Bevölkerung. Gemäß einer Umfrage von UFC-Que Choisir sind 97% der Befragten überarbeitete Regelungen gegen unerwünschten Telefonmarketing begeistert.