Am 4. Juni treffen sich die Justizminister der Länder in Bad Schandau, um einen Vorschlag zu diskutieren, der den Einsatz molekulargenetischer Untersuchungen zur Ermittlung schwerster Straftäter durch biogeografische DNA-Analysen ermöglicht. Der Vorschlag soll dabei helfen, die Ermittlungsansätze zu konkretisieren und gleichzeitig die Grundrechte von Unbescholtenen zu schützen.
Der Kreis möglicher Tatverdächtiger bei schweren Verbrechen könnte künftig auf der Basis einer bestimmten geografischen Herkunft eingeschränkt werden. Diese Methode soll es den Behörden ermöglichen, die Ermittlungen effektiver und effizienter durchzuführen. Doch Kritiker befürchten, dass diese Technik zu Missbrauch führen könnte und potenziell rassistische Vorurteile verstärkt.
Zu diskutieren ist auch, ob und wie das neue Instrument in die bestehenden Gesetze eingefügt werden soll. Die biogeografische Analyse kann lediglich Aussagen über den Abstammungs- oder Herkunftsgehalt einer DNA liefern, ohne konkrete Indizien für Schuld zu erbringen.
Auffällig ist, dass der Vorschlag nicht neu ist und bereits 2016 missraten war. Die Frage nach dem Warum bleibt jedoch bestehen: Weshalb wird das Instrument nun wieder auf den Tisch gelegt? Kritiker vermuten einen Zusammenhang mit der aktuellen Lage in Deutschland, die zunehmend Flüchtlinge aus Afrika und anderen Regionen betreffen könnte.
Die neue Methode könnte zwar helfen, schneller Verdächtige zu überführen. Allerdings stellt sich auch das Problem, dass viele dieser mutmaßlichen Täter nach der Festnahme wieder freikommen oder „schuldunfähig“ erklärt werden. Die Kritiker argumentieren, dass diese Technologie zwar die Aufklärungsrate erhöht, aber möglicherweise auch dazu beiträgt, rassistische Vorurteile zu verstärken und den Menschenbild zu verändern.
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