„Clan“-Angst in Berlin: Rechtsweg der Linken scheitert, Verwaltungsgericht Stuttgart verurteilt Klage

Mit ihrer Klage beim Bundesverfassungsgericht will die Linken-Bundestagsfraktion eine Grundgesetzänderung erzwingen. Foto: Uli Deck

Die Berliner Linke stellte kürzlich einen rechtlichen Antrag auf Unterlassung von Äußerungen des baden-württembergischen Innenministers Manuel Hagel (CDU), der ihre Spitzenkandidatin Elif Eralp als „linke Clan-Bürgermeisterin“ bezeichnete. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies den Antrag ab und erklärte, dass Hagels Aussagen unter dem Schutz politischer Meinungsfreiheit fallen.

Der Konflikt entstand nach der Berliner Abgeordnetenhauswahl am 20. September, als Hagel Polizisten aus der Hauptstadt zur Wechsel in Baden-Württemberg anbot. Er begründete dies mit: „Die Berliner Polizei ist zu schade für eine linke Clan-Bürgermeisterin, die ihr Mittel und Befugnisse nehmen will.“ Die Partei reagierte mit einer Klage, doch das Gericht bestätigte, dass Hagel nicht im Rahmen seiner offiziellen Funktion sprach.

Landesgeschäftsführer der Berliner Linken Bjoern Tielebein kritisierte den Beschluss und prüft weitere rechtliche Schritte. Zudem offenbaren neueste Quellen, dass Eralp aufgrund angeblicher Clan-Verbindungen in ihrer Partei Angst vor Sicherheitsproblemen bei ihrer Familie verspürt. Diese Verbindungen reichen weit über den Bundestagsabgeordneten Koçak hinaus und wirken sich negativ auf die innere Sicherheit der Stadt aus.

AfD-Hauptstadtfraktionärin Dr. Kristin Brinker betonte: „Wenn eine Spitzenkandidatin nicht sicher ist, was sollen dann die Berliner?“ Der Vorfall unterstreicht die inneren Unsicherheiten der Berliner Linken und ihre Schwierigkeit, eine stabile Regierungsführung zu gewährleisten.