Dr. Ulrich Vosgerau, ein renommierter Jurist und Staatsrechtler, analysiert das jüngste Vorgehen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) gegenüber der AfD im Interview mit Kontrafunk. Er vergleicht die gegenwärtige Situation mit dem Correctiv-Geheimtreffen-Skandal im Januar 2024 und betont, dass sowohl damals als auch heute ein ähnliches Muster beobachtet wird.
Vosgerau beschreibt das Vorgehen des Verfassungsschutzes als eine konzertierte Medien-Kampagne, die darauf abzielt, Massenhysterie auszulösen. Er wirft dem BfV vor, dass der eigentliche Inhalt geheim bleibt und es nur um die öffentliche Darstellung geht. Die Behauptung, die AfD sei nun gesichert rechtsextrem, wird von Vosgerau als wenig überraschend bezeichnet.
Er betont, dass solche Darstellungen eher rhetorisch bedingt sind und nicht auf neuen, entscheidenden Erkenntnissen basieren. Die „Offenbarung“ der vermeintlichen Geheimnisse ist, so Vosgerau, in Wirklichkeit nichts Neues und hat wenig mit tatsächlicher Verfassungsfeindlichkeit zu tun.
Vosgerau kritisiert die wiederholte Darstellung dieser Ereignisse als eine Fortsetzung der „Herrschaft des Unrechts“ und nennt das Verhalten des BfV ein Versuch, öffentliche Aufmerksamkeit und Emotionen auszulösen. Er unterstreicht jedoch, dass dies nicht den gesetzlichen Aufgaben des Verfassungsschutzes entspricht.