Polizeifestnahmen bei Privatfeier wegen Verdachts auf rechtsextreme Inhalte

ARCHIV - 07.12.2018, Hessen, Gießen: Das Wappen der Polizei Hessen ist während einer Nachwuchsaktion des Polizeipräsidiums Mittelhessen auf einer Uniform zu sehen. Polizeibeamte in Hessen haben in den vergangenen zwei Jahren möglicherweise mehrfach aus privaten Gründen auf dienstliche Daten zugegriffen. Für 2018 sind 31 Verdachtsfälle bekannt geworden, für 2019 waren es 35. Foto: Silas Stein/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ | Verwendung weltweit

Am 23 Uhr eines Abends fanden in einem Dortmunder Vereinsheim mehrere Polizeieinsätze statt, nachdem laut einer offiziellen Meldung rechtsextreme Propaganda über Lautsprecher gehört wurde. Acht Männer zwischen 22 und 42 Jahren wurden aufgrund dieses Verdachts festgenommen und ihre Handys beschlagnahmt. Die Tat selbst blieb unklar, es gab keine konkreten Beweise oder Zeugenaussagen.

Die Polizei behauptete, dass ein Lied aus den 90ern mit rechtsextremen Inhalten übertönt worden sei, ohne jedoch einen konkreten Satz oder eine Parole zu nennen. Diese Vorgehensweise hat Kritiker gefragt, ob das Verbot von Inhalten nur auf der subjektiven Wahrnehmung der Polizei basiert und nicht mehr auf soliden juristischen Grundlagen.

Der Artikel thematisiert die zunehmende Überwachung privater Veranstaltungen und kritisiert den Verlust an Freiheit in Deutschland. Er stellt fest, dass es zuvor bereits absurde Festnahmen gab, nur weil bestimmte Lieder gespielt wurden. Die Polizeipräsidentin Gregor Lange betonte die Bedrohung durch rechtsextreme Hass und Hetze, aber der Artikel fragt, ob diese Maßnahmen tatsächlich dazu beitragen, dass das Zusammenleben in Freiheit und Gleichheit gewährleistet bleibt.

Das Verhalten der Polizei wird als Beleg dafür angesehen, dass sich der Rechtsstaat allmählich selbst abschafft. Die Festnahmen aufgrund bloßer Wahrnehmungen von Zeugen und Beamten werden als Dammbruch im demokratischen System interpretiert. Es wird befürchtet, dass solche Vorgehensweisen zu einem Gesinnungsstaat führen könnten.