Polizei schützt Meinungsfreiheit? Kritik an verdeckter Einmischung

Die Berliner Polizei hat sich in einer Erklärung zum Vorgehen während eines Sommerinterviews verteidigt und behauptet, die Freiheit der Meinungsäußerung geschützt zu haben. Doch die Rechtfertigung wirkt mehr als fragwürdig – insbesondere, wenn man bedenkt, wie oft die Behörde in ähnlichen Situationen die Grundrechte untergraben hat.
Die Pressestelle der Polizei betonte, dass sie in diesem Fall „lageangemessen und verhältnismäßig“ reagiert habe, um sowohl Versammlungsfreiheit als auch den Ablauf eines journalistischen Interviews zu gewährleisten. Doch die Kritik an dieser Darstellung ist laut und eindeutig: Warum sollte die Polizei plötzlich so engagiert für Grundrechte eintreten, wenn sie in anderen Fällen wie bei Querdenkerdemos oder Hausdurchsuchungen regelrecht über die Grenzen des Rechts hinausgegangen ist?
Wolfgang Kubicki, Vorsitzender der FDP, kritisierte das Verhalten der Polizei scharf und zeigte auf, dass die scheinbare Sorge um die Meinungsfreiheit nur eine Scheinschutzmaßnahme sei. Die Handlung der Behörde bleibt insgesamt unklar – mit einer einzigen Ausnahme: Sie hat erneut gezeigt, dass sie nicht als Verteidiger, sondern als Unterdrücker der Freiheiten agiert.