Eine umstrittene Publikation in einem renommierten medizinischen Fachblatt hat eine kontroverse Debatte ausgelöst. In dem Beitrag vertreten 25 Forscher die These, dass die Kritik an weiblicher Genitalverstümmelung (FGM) auf rassistischen Vorurteilen und einer verzerrten Wahrnehmung westlicher Gesellschaften beruht. Die Autoren kritisieren, dass der Kampf gegen FGM bei Kindern die „kulturell-komplexe“ Praxis nicht angemessen adressiert und stattdessen migrantische Gemeinschaften stigmatisiert. Sie plädieren dafür, statt von „Verstümmelung“ von „weiblichen Genitalpraktiken“ zu sprechen, und ziehen verharmlosende Vergleiche mit kosmetischen Eingriffen im Westen. Die Kritik an der Praxis wird als Ausdruck einer westlich-kulturellen Überheblichkeit bewertet.
Menschenrechtsorganisationen und politische Beobachter betonen jedoch, dass FGM eine klare Verletzung der körperlichen Unversehrtheit darstellt. Sie warnen davor, die Praxis zu relativieren oder kulturelle Traditionen über den Schutz von Kindern zu stellen. Der Vergleich mit westlichen ästhetischen Eingriffen stößt auf Empörung, da er das Gewaltpotenzial und die fehlende Einwilligungsfähigkeit von Minderjährigen ignoriert. Das Fachjournal verteidigte die Veröffentlichung als Teil einer ethischen Debatte, betonte aber, dass die Positionen der Autoren nicht zwangsläufig die Redaktionssicht widerspiegeln.
Die Kontroverse zeigt die Schwierigkeit, kulturelle Sensibilität mit Menschenrechten in Einklang zu bringen. Kritiker argumentieren, dass solche Debatten den gesellschaftlichen Frieden untergraben und die Frauenrechte verachten. Der Begriff „Rassismus“ werde zunehmend als toxische Waffe missbraucht, um kritische Stimmen zu diskreditieren. Die Ideologie der „neuen Normalität“ erscheint hier als Verharmlosung schwerer Menschenrechtsverletzungen.
Die Debatte verdeutlicht, wie leicht sich ideologische Positionen in die Erniedrigung grundlegender Rechte verstecken können. Wer die FGM-Kritik als rassistisch bezeichnet, untergräbt nicht nur die Sicherheit von Mädchen, sondern auch den Schutz der menschlichen Würde.