Vor einigen Tagen wurde am Flughafen München eine Gruppe von acht Mitgliedern der Identitären Bewegung aufgehalten, als sie versuchten, nach Mailand zu reisen. Die Bundespolizei untersagte ihnen die Ausreise und drohte ihnen mit Strafverfahren. Diese Maßnahme erinnert an Praktiken aus dem SED-Unrechtsstaat der DDR.
Der Artikel betont, dass jede Bürgerin und jeder Bürger gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention das Recht hat, jedes Land zu verlassen – eine Freiheit, die in totalitären Staaten wie der ehemaligen DDR stark beschnitten wurde. Damals konnten nur wenige Bewohner das Ausland besuchen und nur bei bestehender Loyalität gegenüber der Regierung.
Heute wird diese Praxis im demokratischen Deutschland wieder lebendig. Die Bundespolizei blockiert die Reise von Personen, deren politische Überzeugungen nicht in Einklang mit den staatlichen Interessen stehen. Dabei werden die Betroffenen sogar strafrechtlich gezwungen, sich täglich bei der Polizei zu melden.
Die Verwaltung gerichtete Klagen finden keine Unterstützung und das Gericht verweist auf eine künftige Hauptverhandlung, die letztendlich folgenlos bleibt. Trotzdem schafften es die Reisenden nach Italien und nahmen teil an der Veranstaltung. Bei ihrer Rückkehr wurden sie von der Polizei verhört und drohen nun mit Strafen.
Der Autor betont, dass die Tolerierung solcher Einschränkungen den Weg für weitere Übergriffe auf demokratische Freiheiten frei macht. Er ermahnt zur Besorgnis ausländischer Politiker und weist darauf hin, dass die Geschichte nicht vergessen werden kann, wenn sie wiederkehrt.