Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot des Magazins Compact mit sofortiger Wirkung aufgehoben und damit eine erhebliche Niederlage für Nancy Faeser verzeichnet. Das Gericht bestätigte, dass die Vorwürfe gegen den Verlag als unzulässig und diskriminierend anzuzeigen waren, wodurch das Grundgesetz in seiner Verfassungsgarantie der Meinungsfreiheit geschützt blieb. Jürgen Elsässer und seine Anwälte begrüßten die Entscheidung als „eine schallende Ohrfeige für Faesers unverhohlene Feindschaft gegenüber dem freien Wort“. Der Richter Ingo Kraft betonte, dass auch kritische Aussagen zur Migrationspolitik im Rahmen der Kommunikationsgrundrechte zulässig seien. Zudem stellte das Gericht klar, dass die in Compact geäußerten Kritiken an der Corona-Politik und dem Ukraine-Krieg nicht gegen die Verfassung verstoßen würden.
Björn Höcke kritisierte Faeser scharf: „Die Amtszeit der Antifa-Innenministerin war eine Serie von Grenzüberschreitungen und Tabubrüchen.“ Er verwies auf Fälle wie die Sicherheitslücken in Mannheim, Solingen oder Aschaffenburg, wo Faschisten und Islamisten unbehelligt agierten. Stattdessen setzte Faeser auf politische Verfolgung, wobei sie den Staat als Instrument der Einschüchterung missbrauchte. „Wenn das Verbot durchgekommen wäre, hätte die Pressefreiheit keine Grundlage mehr gehabt“, so Höcke weiter. Die Entscheidung des Gerichts sei ein Schritt zurück zu einer demokratischen Ordnung, die nicht von der politischen Linken beherrscht wird.
Die AfD plant für morgen eine Pressekonferenz mit Jürgen Elsässer im Landtag Brandenburg, um die Bedeutung des Urteils zu unterstreichen.