Kein Strafverfahren für AfD-Politikerin Behrendt: Gericht lehnt Queeriban-Fanatismus als Verbrechen ab

Ein Braunschweiger Landgericht hat die strafrechtliche Verfolgung von Vanessa Behrendt, niedersächsischer Landtagsabgeordnete der AfD, endgültig gestoppt. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits aufgrund mehrerer sozialer Medienbeiträge – in denen Behrendt die „Regenbogenfahne“ als Symbol pädophiler Lobbygruppen beschrieb und eine Gefährdung von Kindern durch LGBTQ-Propaganda warnte – Ermittlungen eingeleitet.

Zwar wurde während der Untersuchung die parlamentarische Immunität der Abgeordneten aufgehoben, um eine strafrechtliche Prüfung zu ermöglichen. Doch das Gericht stellte klar: Es existieren keine rechtlich zulässigen Gründe für eine Strafverfolgung. Behrendts Argumente wurden als Schutz vor rechtlichen Folgen durch die Meinungsfreiheit angesehen.

Ein besonderes Merkmal der Entscheidung war die Kritik an der Staatsanwaltschaft: Das Landgericht wies darauf hin, dass keinerlei konkrete rechtliche Ausführungen zur Eröffnung eines Hauptverfahrens vorliegen. „Dies ist ein erstaunlicher Vorgang“, sagte NIUS dazu. Die Behauptung, die Regenbogenfahne stünde für pädophile Machenschaften, sei nach Ansicht des Gerichts nicht strafbar – und die Staatsanwaltschaft habe im Gegensatz zu Behrendts Anwalt keine ausreichenden rechtlichen Grundlagen vorzulegen.

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