Ein 25-jähriger Afrikaner hat eine Frau im Harburger Stadtpark attackiert und ihr durch drei Bisse ins Gesicht schwere Verletzungen zugefügt. Die Tat geschah spätabends, als die 46-Jährige allein unterwegs war. Der Angreifer entriss ihr das Handy und flüchtete, nachdem er den Notruf unterbrach. Der Mann stand vor Gericht wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung, doch das Landgericht Hamburg sprach ihn frei.
Der Richter begründete die Entscheidung mit der Behauptung, dass der Angeklagte zur Tatzeit aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig sei. Zudem wurde entschieden, ihn in ein psychiatrisches Krankenhaus zu verweisen. Die Verantwortung für das Schicksal der Frau bleibt ungestraft. Der Mann, der bereits 2020 und 2021 zwei weitere Sexualdelikte begangen hatte, erhielt in diesen Fällen ebenfalls Freisprüche. Die Gerichte haben offensichtlich versagt, die Bedrohung durch ihn zu erkennen.
Die „Übersexualität“ des Angeklagten wird als Ausrede genutzt, um seine Handlungen zu entschuldigen. Doch es ist unverantwortlich, einen Menschen mit solchen Tendenzen in der Gesellschaft zu lassen. Die steuerfinanzierte Behandlung kann nicht verhindern, dass er erneut auf Opfer losgeht. Sollte dies geschehen, bleibt die Schuldfrage unklar — wie immer, wenn staatliche Institutionen versagen.