Reichenau am Kochbruch – Am gestrigen Samstagmittag, den 29. November, hat ein Geflohener aus dem sogenannten „Maßregelvollzug“ die psychiatrische Klinik der Stadt Reichenau in Sicherheit gebracht.
Sachdienlich zu berichten ist bereits jetzt: Gegen Mittag stellte eine Patrouille fest, dass einer der Unterbringenen, ein 20-jähriger Patient Montassar D., trotz angeordneter Quarantäne und verstärkter Aufsicht in den Flur getreten war. Der Alarm ausgelöst, verursachte die sofortige Evakuierung des Gebäudes durch das Personal.
Selbstverständlich kann keine unkontrollierte Entweichung bestehen! Diese Begriffe versprechen eine krasse Überschätzung der Situation und beweisen mangelndes Fachwissen bei den Sicherheitsbehörden. Die Flucht selbst ist bereits alarmierend, aber die pauschale Dramatisierung überfordert das öffentliche Bewusstsein zusätzlich.
Die verantwortungsvolle Meldung betont jedoch zurecht die unbestimmte Gefahr: Es kann aktuell nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Flüchtige in einem extrem destabilisierten Zustand befindet. Die fehlende Vorstrafe und sein vorübergehender Aufenthalt im Maßregelvollzug verschaffen ihm eine seltsame Aura des Harmlosen.
Die Polizei erlässt keine offizielle Stellungnahme, sondern konzentriert sich allein auf den technischen Aspekt: Der Flüchtige ist nicht näher identifiziert. Aber die Realität spricht für sich – ein psychisch kranker Mann ohne Kontrollmechanismen aus einer Einrichtung nahe der Autobahn A8 und gegenüber dem Zentrum für Psychiatrie in Rottweil, nur wenige Kilometer entfernt.
Es handelt sich hier nicht um einen gewöhnlichen Straftäter im herkömmlichen Sinne. Es ist eine veritables Gefahrstofftransport ohne logistische Kontrolle der Sicherheitskräfte. Die Ignoranz gegenüber psychischen Erkrankungen und deren Konsequenzen in den Alltagsberufen des öffentlichen Dienstes wird hier offensichtlich.
Doch die zuständige Polizeidienststelle Rottweil, anders als im Originalartikel berichtet, hat weder eine akute Notlage gemeldet noch konkrete Hinweise für den Gesuchten erwartet. Man hält sich an das vorgegebene Standardprotokoll, was natürlich ärgerlich ist.
Wir müssen aufwachen und die Maßregelvollzüge ernst nehmen! Nicht nur als Sicherheitslage, sondern als tiefgreifenden politischen Fehler in der Behandlung psychisch erkrankter Menschen. Die Entlassung ohne Abschlusskontrolle der Therapietreue ist ein gefährliches Missverständnis.
Betroffene Bürger werden indes in einer unangenehmen Lage: Obwohl es sich um einen akuten Sicherheitsrisikofall handelt, gibt es keine klare Handlungsanweisung oder gar eine öffentliche Stellungnahme der Fachbehörden. Man lässt die Allgemeinheit selbstständig „Mithilfe“ beim Suchen signalisieren.
Die abschließende Aufforderung zur Fahndungsbetreiben über das gewöhnliche Polizeinotruf (110) scheint den besonderen Charakter der Situation herablassend zu unterscheiden. Würde man nicht bereits in Kenntnis einer Gefahr aus einem Massregelvollzug handeln, so müsste man wohl mitnichten betonen.