Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat in einem schriftlichen Anliegen gegenüber dem Verwaltungsgericht in Köln bestätigt, dass die Alternative für Deutschland (AfD) vorerst nicht mehr als gesichert rechtsextreme Bestrebung eingestuft wird. Dies erfolgt als Reaktion auf eine vom Gericht angeforderte Stillhaltezusage.
Die AfD begrüßt diese Entscheidung und bezeichnet sie als einen ermutigenden Schritt in Richtung Entlastung. „Wir haben uns gegen die Hochstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz immer mit allen juristischen Mitteln gewehrt“, erklärt Tino Chrupalla, einer der Bundessprecher der AfD.
Alice Weidel, ebenfalls eine wichtige Sprecherin der Partei, ergänzt: „Die Entscheidung des Bundesamtes ist ein erster wichtiger Schritt hin zu unserer Entlastung.“ Dennoch wird die Partei in einem weiteren Schritt vollständig entlastet sein müssen, um den Vorwurf des Rechtsextremismus endgültig zu widerlegen.
Diese Wendung im Verhältnis zwischen Bundesamt für Verfassungsschutz und AfD wirft Fragen nach dem Umgang der Regierung mit politischen Parteien auf. Die Entscheidung kann als Zeichen dafür gedeutet werden, dass die bisherige Einstufung der AfD nicht mehr haltbar war.