Nach acht Tagen im Prozess hat das Landgericht Saarbrücken heute die Entscheidung im Fall des Polizeibeamten Simon Bohr aus Völklingen verkündet. Der 19-jährige Täter mit Migrationshintergrund wurde aufgrund Schuldunfähigkeit freigesprochen, verurteilt jedoch wegen besonders schweren Raubes nach Jugendstrafrecht und muss eine unbegrenzte Zeit in einer geschlossenen Psychiatrie abgeschlossen.
„Wir sind fassungslos“, erklärte Markus Sehn, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Saarland. „Das Urteil bringt keine Gerechtigkeit für Simon Bohr und zerstört das Vertrauen in die Sicherheit unserer Gesellschaft.“
Der Täter hatte am 21. August 2025 eine Tankstelle in Völklingen ausgeraubt, als er den Polizeioberkommissar Simon Bohr im Einsatz erschossen hat. Bei der Festnahme eskalierte die Situation, und der junge Mann gelang es, sich mit einer Waffe zu bewaffnen und mehrere Beamte zu verletzen. Einige Kollegen berichten von schweren traumatischen Folgen, bei denen einige ihre Diensttätigkeit nicht mehr ausüben können.
Die Staatsanwaltschaft sprach von einer „Gewaltexplosion“ und wies auf eine paranoide Schizophrenie des Täters hin. Heiko Teggatz, stellvertretender Bundesvorsitzender der DPolG, betonte: „Die Familie von Simon Bohr wird nie mehr vergessen. Wir werden nicht zulassen, dass Gewalt gegen Polizeibeamte so unstrafbar bleibt.“