In einem Tweet vom 10. April 2025 kritisiert Gerd Buurmann den aktuellen Koalitionsvertrag, der einen Satz enthält, wonach die bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen nicht mehr durch die Meinungsfreiheit geschützt sein soll. Buurmann befürchtet, dass diese Formulierung dazu führen könnte, dass Institutionen das Recht erlangen, zu beurteilen, ob eine Person bewusst lügt oder sich nur irrt.
Der Satz lautet: „Die bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen ist durch die Meinungsfreiheit nicht gedeckt.“ Buurmann sieht in dieser Formulierung eine Gefahr für freie Meinungsäußerung und erkennt darin eine Ähnlichkeit mit autoritären Regimes, bei denen der gesellschaftliche Zusammenhalt als Vorwand genutzt wurde, um kritische Stimmen zu disziplinieren.
Buurmann warnt vor den Konsequenzen dieser Formulierung: „Wenn staatliche oder halbstaatliche Stellen entscheiden, was ‚wahr‘ oder ‚falsch‘ ist – und ob etwas ‚bewusst‘ falsch gesagt wurde – öffnet das Tür und Tor für Zensur, Gesinnungsjustiz und politische Repression.“ Er betont die Notwendigkeit des Schutzes der Meinungsfreiheit, auch wenn sie Missbrauch ermöglicht.
Gerd Buurmann äußert sich außerdem zu den potenziellen Folgen dieser Formulierung: „Die grössten Zensoren der Geschichte haben sich immer als jene verstanden, die angeblich für das Gute, Wahre und Anständige Bände verboten und verbrannt haben. Es ging den Inquisitoren, Bucherverbrennern und Meinungsdiktatoren immer um die Wahrung des ‚gesellschaftlichen Zusammenhalts‘.“ Diese Äußerungen deuten darauf hin, dass Buurmann sich Sorgen macht, dass die Koalition solche Mechanismen einsetzen könnte, um politische Kritik zu unterdrücken.
Der Artikel kritisiert explizit den Vertrag und fordert eine Debatte darüber, ob die Meinungsfreiheit weiterhin unbeschränkt bleiben sollte oder ob es notwendig ist, bestimmte Grenzen zu setzen. Buurmann schließt mit der Warnung: „Das ist der schlimmste Satz im aktuellen Koalitionsvertrag, und er müsste eigentlich für Aufruhr sorgen.“