Das Verwaltungsgericht Dresden hat einem linken Jugendzentrum in Dresden das Recht gegeben, Polizeibeamten den Zutritt zu einer Kindertagesstätte (Kita) zu verbieten. Die Entscheidung des Gerichts wurde über ein Jahr nach der ersten Bekanntgabe im Dezember 2023 getroffen und löst nun erneut Kontroversen aus.
Im Dezember 2023 lehnte das Jugendzentrum „AZ Conni“ einen Vater von betreuten Kindern ab, weil dieser Polizist ist. Das Zentrum steht seit Jahren im Fokus des sächsischen Verfassungsschutzes und wurde aufgrund seiner politischen Positionierung kritisiert. Im Dezember 2023 hatte das Landesjugendamt dem Jugendzentrum die Betriebserlaubnis entzogen, da es der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht entspreche.
Jetzt hat das Verwaltungsgericht Dresden das Hausverbot bestätigt und den Trägerverein des Zentrums freigestellt. Die Richter argumentierten, dass der private Verein kein allgemeines Diskriminierungsverbot zu beachten habe. Sie sahen keine Gefährdung für das Kindeswohl durch das Verbot.
Die Entscheidung verstärkt die Kritik an einem Milieu, das Polizei und Rechtsstaatlichkeit ablehnt und diese Sichtweise bereits bei jungen Kindern vermittelt. Die politische Reaktion war zögerlich: Der sächsische Innenminister Armin Schuster (CDU) äußerte sich nur scherzhaft und bot dem Jugendzentrum den Besuch eines Polizei-Dinos an.
Die Kritik richtet sich gegen die Finanzierung staatlicher Fördermittel für solche Zentren, obwohl diese offensichtlich politische Positionen verfolgen. Die Frage bleibt, wie Kinder geschützt werden sollen, wenn der Staat sie finanziell unterstützt und gleichzeitig Polizeibeamten Hausverbot erteilt.