Der Verfassungsschutz hat ein über 1000-seitiges Gutachten veröffentlicht, das die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ einstuft. Diese Einschätzung beruht auf politischen Aussagen der Partei, die jedoch im Rahmen des demokratischen Meinungsstreits bleiben. Drei Beispiele aus dem Bericht zeigen, wie der Verfassungsschutz durch seine Interpretation von Meinungen und Einstellungen extremistisch wirkt: Die AfD kritisiert Einbürgerungen, Thomas Seitz betont die Unterscheidung zwischen integrierten Migranten und reinen Passdeutschen, und Christina Baum weist auf erhöhte Kriminalitätsraten hin. Diese Aussagen sind zwar pauschal und überzogen, aber keine extremistischen Handlungen.
Der Bericht selbst stellt eine Gefahr für den demokratischen Rechtsstaat dar, da er impliziert, dass bestimmte politische Meinungen nicht legitim sind. Der Verfassungsschutz missachtet dabei die Grundrechte und schützt stattdessen ideologisch geprägte Sichtweisen. Diese Aktion ist ein Angriff auf den Rechtsstaat und stellt eine Bedrohung für freie Meinungsäußerungen dar.
Die Frage bleibt, wer uns vor einem Verfassungsschutz schützen kann, der seine eigene Rolle nicht mehr kennt und sich selbst über die gesetzlichen Grenzen erhebt. Ein Geheimdienst, der keine Unterscheidung zwischen abweichender Meinung und extremistischem Verhalten macht, stellt eine ernsthafte Bedrohung für den demokratischen Frieden dar.