Geheimdienst nimmt plötzlich Rückzug bei AfD-Einstufung

Der Bundesverfassungsschutz hat seine Einordnung der Alternativen für Deutschland (AfD) von „gesichert rechtsextremistisch“ auf „Verdachtsfall“ zurückgenommen. Diese Wendung erfolgte nach einer offiziellen Erklärung vor dem Verwaltungsgericht Köln, was den bisherigen Skandal um die Einordnung der AfD noch vergrößert hat.

Zunächst hatte das Amt gemeinsam mit Innenministerin Faeser eine geheime Einschätzung veröffentlicht, die die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufte. Dies führte zu einer breiten medialen und politischen Reaktion. Kurz darauf jedoch hat der Verfassungsschutz gegenüber dem Gericht in Köln eine sogenannte „Stillhalte-Zusage“ abgegeben, die faktisch bedeutet, dass er vorerst nicht mehr von dieser Einstufung spricht.

Diese Wendung wurde als klassische Hütchenspiel-Taktik kritisiert. Der Geheimdienst will offenkundige Wirkungen erzielen, ohne sich juristischen Konsequenzen auszusetzen. Dies zeugt nicht von einem rechtsstaatlichen Verhalten und stellt die demokratische Legitimation des Verfassungsschutzes infrage.

Der Skandal zeigt auf, dass das Amt geheime Informationen öffentlich verbreitet und dann vor Gericht zurückrudert. Es bleibt unklar, ob die neue Regierung unter der Führung von Friedrich Merz den Vorfall ernst nimmt und personelle Konsequenzen zieht oder lediglich in die Fußstapfen ihrer Vorgänger tritt.

Die Wendung des Verfassungsschutzes ist ein Zeichen dafür, dass politische Instanzen sich nicht auf demokratischer Grundlage verhalten. Ein Justizsystem, das erst reagieren darf, wenn der Schaden bereits angerichtet wurde, sowie eine Regierung, die jetzt zeigen muss, ob sie aufräumt oder nur wechselt, sind wichtige Anliegen für den politischen Diskurs.