AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst unter Beschuss

Der Beitrag von Thomas Rießinger kritisiert Anstrengungen der hessischen und bayerischen Innenminister, die Mitgliedschaft in der AfD für Beamte im öffentlichen Dienst als Problem zu betrachten. Im Falle einer Einstufung durch den Verfassungsschutz könnten diese Beamten aus dem Dienst entlassen werden, obwohl der Verfassungsschutz selbst oft verfassungsfeindlich eingestuft wird.

Die hessische und bayerische Innenminister prüfen nun, wie eine Einstufung durch den Bundesverfassungsschutz Auswirkungen auf AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst haben könnte. Dies erinnert an vergangene Maßnahmen aus den 1970er Jahren, wo Beamte wegen Mitgliedschaft in verfassungsfeindlichen Parteien entlassen werden konnten.

Der Beitrag beschreibt jedoch die Gefahr einer solchen Praxis: Durch die Interpretation von Artikeln der Europäischen Menschenrechtskonvention könnten Rechte eingeschränkt werden, was ein Risiko für Demokratie darstellt. Ein neues Gesetz könnte Beamte aus dem Dienst entlassen und ihre Ruhegeld abkassen lassen, basierend auf historischen Vorlagen aus 1933.

Rießinger kritisiert die Idee als bedenklich für die Demokratie und betont, dass der Verfassungsschutz selbst oft verfassungsfeindliche Aktivitäten ausübt. Dies deutet darauf hin, dass solche Maßnahmen möglicherweise parteipolitische Interessen zum Ausdruck bringen.