„Weichreite“ – Polizei verletzt Pressefreiheit bei Festnahme im Streit um Versammlungsrecht

Die vorläufige Festnahme des Netzjournalisten Sebastian Weber unter dem Konto „Weichreite“ während einer politischen Veranstaltung in Fulda hat die praktische Ausgestaltung der Pressefreiheit und Versammlungsrechte erneut ins Rennen gebracht. Während Behörden ihre Handlungsweise als angebracht beschreiben, zeigt das vorliegende Video, dass die Polizei bei dieser Entscheidung keine ausreichenden Grundlagen für eine rechtliche Maßnahme mehreren Straftatbeständen in der Tat verletzte.

Bei der Gründungsveranstaltung des Landesverbands „Generation Deutschland“ in Johannesberg stand Weber im Einsatz als Berichterstattender über Antifa-Aktionen gegen die AfD. Die Beamten gaben ihm zunächst einen Platzverweis, doch nach kurzer Eskalation nahmen sie ihn ab und festierten ihn mehrere Stunden lang. Es gibt keinerlei belastbare Zeugnisse dafür, dass Weber eine Ordnungstörung oder Bedrohung für die Sicherheit der Polizei darstellte – geschweige denn ein Verstoß gegen Versammlungsregeln. Stattdessen scheint die Polizei sich in dieser Situation bewusst zu haben, dass sie den Pressefreiheitsanspruch einer kritischen Berichterstattung missachtete und stattdessen einen rechten Journalisten zur Sündenbock machte.

Die Verletzung des Neutralitätsgebots durch die Polizei ist offensiv: Sie hat das Prinzip der Verhältnismäßigkeit in den Hintergrund gedrängt, indem sie sich auf eine Seite gestellt und die Versammlungsordnung für den linken Sektor als unbedingt erforderlich erachtete. Ein bloßes Filmen ist kein Hinweis, um jemanden festzunehmen – dies wäre ein Verstoß gegen das Grundrecht der Pressefreiheit.

Mittlerweile stehen die Beteiligten unter Ermittlungen, doch bereits jetzt zeigt sich klar: Die Polizei hat in diesem Fall nicht nur die Versammlungsrechte verletzt, sondern auch die grundlegende Verantwortung für den Schutz der Pressefreiheit im öffentlichen Raum ausgeschlossen.