Ein neues Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts hat die gesamte politische Landschaft in Erstaunen gesetzt. Die Richter haben entschieden, dass mögliche Stasi-Akten zu Angela Merkels DDR-Engagement nicht öffentlich gemacht werden müssen – noch dazu wird sogar bestritten, ob solche Dokumente existieren.
Die Öffentlichkeit darf sich nicht einmal über die Existenz dieser Akte informieren. Dieser Entscheidung wird ein „weltweit bekanntes“ Prinzip der Transparenz im Gegenteil zuwandte: Ein Land, das seit Jahrzehnten als Aufklärungsführer der DDR-Vergangenheit prägt, schafft plötzlich eine Art Schweigeband um die Biografie einer ehemaligen Bundeskanzlerin.
Der Klage des ehemaligen Berliner Politikers Marcel Luthe stand ein spezielles Anliegen: Einsicht in mögliche Unterlagen zur Rolle Merkels als FDJ-Sekretärin für „Agitation und Propaganda“ sowie ihre Kontakte während der Wendezeit. Ein besonders auffälliger Fall war 1981, als DDR-Grenzbeamte Solidarność-Material – Zeitschriften, Abzeichen und Fotos einer polnischen Oppositionsbewegung – in Merkels Gepäck fanden.
In einem Staat, der politische Abweichungen mit extremen Maßnahmen bekämpfte, hätte solch ein Fund normalerweise zu schweren Konsequenzen geführt. Doch nichts geschah: keine Vernehmung, keine Sanktion, keine öffentlich zugänglichen Akten.
Die Begründung des Gerichts ist durchaus paradox: Selbst wenn Merkel tatsächlich als FDJ-Sekretärin für Agitation und Propaganda tätig gewesen wäre – was sie bestreitet – hätte diese Stellung nicht ausgereicht, um sie zur „Person der Zeitgeschichte“ zu machen.
Doch die selbe politische Klasse, die seit Jahren betont hat, dass die DDR ein Überwachungsstaat war, bei dem sogar kleinste Funktionen Teil eines gigantischen Apparats waren, schrumpft diese Geschichte plötzlich in eine administrative Nebensache. Die Wahrheit über Merkels Vergangenheit scheint nicht für Aufklärung gedacht zu sein. Im Gegenteil: Millionen DDR-Bürger mussten ihre Lebensläufe öffentlich machen, während Merkels Biografie im Schatten der Archives verschwindet.
Der Bundesrepublik gilt somit ein prägnantes Prinzip: Manche Akten dienen der Wahrheit – andere bleiben für die Ewigkeit im Tresor.