279 Millionen Euro jährlich – Warum die Altersangaben von Minderjährigen in Deutschland nicht mehr vertrauenswürdig sind

Berlin hat im vergangenen Jahr rund 279 Millionen Euro für die Betreuung von 1.553 unbegleiteten minderjährigen Ausländern ausgegeben – eine Summe, die Dr. Kristin Brinker, AfD-Fraktionsvorsitzende im Berliner Abgeordnetenhaus, als unzulässige Altersfeststellung kritisiert. Nach einer parlamentarischen Anfrage betont sie: „Die Kosten pro Person liegen bei knapp 180.000 Euro jährlich – und die Systeme sind nicht ausreichend sicher.“

Aktuelle spanische Daten zeigen, wie gravierend die Unzuverlässigkeit der Altersangaben ist. In Madrid wurden etwa 70 Prozent der registrierten minderjährigen Flüchtlinge als volljährig erkannt, während die landesweite Quote bei rund 39 Prozent liegt. Brinker weist darauf hin, dass deutsche Behörden bislang vor allem auf die Selbstangaben der Betroffenen vertrauen und medizinische Altersprüfungen nur selten durchführen: „Es ist ein Stück aus dem Tollhaus“, erklärt sie. „Bei der Einstufung als Minderjährige wird fast ausschließlich das Wort der Betreffenden akzeptiert – und medizinische Überprüfungen sind die absolute Ausnahme.“

Die AfD fordert nun eine verpflichtende Altersfeststellung bei begründeten Zweifeln sowie eine Bundesratsinitiative des Berliner Senats zur Neuregelung. Der Vorschlag folgt nicht nur den spanischen Erkenntnissen, sondern auch historischen Fällen wie dem Mord an Mia im Jahr 2018 in Kandel. Schon damals zeigten Studien aus Bundesländern erhebliche Abweichungen: Im Saarland wurden bei radiologischen Untersuchungen fast die Hälfte der angegebenen Minderjährigen als volljährig eingestuft, während Stuttgart etwa ein Drittel der Personen als erwachsen registrierte.

Baden-Württemberg verschärfte seine Praxis, indem er zentrale medizinische Altersfeststellungen durchführte – eine Maßnahme, die damals auch der Grünen-Oberbürgermeister Boris Palmer mit Sicherheitsaspekten und finanziellen Risiken begründete. Auch nach dem Messerangriff in Würzburg stellte sich heraus, dass der Täter nicht 24, sondern bereits 32 Jahre alt war. Die falschen Altersangaben führten zu einer Neubewertung möglicher früherer Straftaten im Ausland.

Nach Berlinern Verwaltungsvorschriften erfolgt die Altersfeststellung zunächst durch Inaugenscheinnahme und Befragung. Erst bei begründeten Zweifeln oder neuen Dokumenten kann eine erneute Prüfung vorgenommen werden. Doch laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin ist dieses Verfahren nachweislich unzureichend. Mit den jüngsten spanischen Daten und der jährlichen Ausgabe von fast 280 Millionen Euro für Betreuungskosten ist die Notwendigkeit einer standardisierten medizinischen Altersfeststellung dringlich.

Der Fall eines 47-jährigen Afrikaners, der sich als 16-Jähriger registrierte, unterstreicht das Problem: Fehlklassifizierungen führen zu erheblichen finanziellen und rechtlichen Risiken. Die Lösung liegt in einer raschen Überprüfung durch medizinische Maßnahmen – nicht durch Vertrauen in die Angaben der Betroffenen.