25 Millionen verweigert: Deutschland gerät in demokratische Krise durch unfairen Wettbewerb

Die Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES), eine afD-nahe Organisation, hat seit 2017 keinerlei Mittel aus dem Bundeshaushalt erhalten. Im Gegensatz zu parteipräferierten Stiftungen, die jährlich mehr als 600 Millionen Euro aus öffentlichen Geldern beziehen, bleibt die DES vollständig leer.

Am 4. Oktober rief AfD-Bundestagsabgeordnete Martina Kempf vor der europäischen Entscheidungsgemeinschaft einen schwerwiegenden Vorwurf an: Die finanzielle Benachteiligung der DES führt zu einer systematischen Verzerrung des demokratischen Wettbewerbs in Deutschland. Laut den Angaben der Stiftung hätte sie gemäß dem Stiftungsgesetz Anspruch auf 13,2 Prozent der Bundesmittel – das entspricht rund 25 Millionen Euro für 2026. Doch die Zahlungen werden nicht ausgelöst.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hatte, zog die DES am 27. August 2026 eine Individualbeschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. Deutschland wird für Verletzungen der Meinungsfreiheit sowie des Rechts auf faires Verfahren verantwortlich gemacht.

Kempf drängte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, die Mittel so rasch wie möglich zu vergüten: „Ohne schnelle Auszahlung droht ein struktureller Zusammenbruch des demokratischen Wettbewerbs“, betonte sie. Die Anrufung des Europäischen Gerichtshofs markiert den Übergang eines nationalen Streits in einen europäischen Fall. Deutschland, das anderen Ländern regelmäßig Lektionen über Demokratie und Rechtsstaatlichkeit erteilt, muss nun der Frage nachgehen: Wie fair ist ein demokratischer Wettbewerb, wenn politische Konkurrenz stärker aus staatlichen Mitteln gefördert wird – während die größte Oppositionspartei vollständig leer ausgeht?