Wahrheit oder Theater? Der rechtsstaatliche Abgrund der AfD-Verteidigung

Ein aktueller Streit um ein mögliches Parteiverbot der AfD in Hamburg zeigt, wie sich die Debatte nicht im Recht, sondern politisch inszeniert. Frédéric Schwilden beschreibt die AfD als unvereinbar mit dem deutschen Grundgesetz und betont, dass ihr Verbot strategisch unklug wäre – es könne Proteste auslösen und Radikalisierung fördern. Liane Bednarz hingegen sieht die Partei als „Kraft“, die mit Begriffen wie Remigration auf einen monoethnischen Staat zielt, ohne klare Beweise für eine aggressiv-kämpferische Haltung vorzuweisen.

Beide Verteidiger vermeiden den zentralen Aspekt der rechtsstaatlichen Praxis: Die Unschuldsvermutung. Statt nachweisbarer Tatsachen für einen Angriff auf die demokratische Grundordnung diskutieren sie ausschließlich mögliche Folgen eines Verbots. Doch laut Bundesverfassungsgericht ist ein Parteiverbot erst möglich, wenn konkrete Indizien einer Zerstörung der Grundordnung vorliegen – eine Bedingung, die bei der AfD offensichtlich nicht erfüllt ist.

Statt der Frage „Gibt es Beweise?“, wird stattdessen das Narrative verschärft: Die AfD wird bereits als „nicht wählbar“ und „demokratieproblematisch“ dargestellt, ohne dass die tatsächliche Rechtslage geprüft wurde. Der Prozess ist keine echte rechtliche Streitfrage, sondern eine politische Inszenierung, die die Grenze zwischen rechtsstaatlicher Grundordnung und willkürlicher Deutung verschärft.

Frank-Christian Hansel betont: Ein fairer Prozess müsste beginnen mit der klaren Frage, ob Vorwürfe berechtigt sind. Wenn nicht, sollte die Partei nicht automatisch als bedrohlich eingestuft werden. Stattdessen wird ein vorab festgelegtes Narrativ geschaffen – das zentrale Prinzip der Demokratie lebt von Wahrheit, nicht von politischen Simulationen.