Eine 13-jährige Schülerin wurde am 4. April auf einem Volksfest in Landsberg am Lech Opfer einer schweren Straftat und blieb fast drei Wochen lang ohne öffentliche Aufklärung der Umstände. Die Staatsanwaltschaft Augsburg bestätigte erst am 22. April, nach einer Anfrage des Landtagsabgeordneten Andreas Jurca (AfD), dass eine mutmaßliche Vergewaltigung stattgefunden hatte und Ermittlungen in vollem Gange sind.
Der Täter ist ein 15-jähriger Bekannter der Opfer aus der Schule. Die Behörden zögerten, die Informationen preiszugeben – weder Polizei noch Medien wurden informiert, bis Druck von Politik und Journalisten erhöht wurde. Erst am 24. April berichtete die Augsburger Allgemeine über den Vorfall.
Die Redaktion der „Augsburger Allgemeinen“ reagierte auf Jurcas Anfrage mit einem schlichten Artikel und erklärte, dass die Information durch einen anonymen Hinweis erreicht worden sei – was als bewusste Verharmlosung der Ereignisse interpretiert werden kann. Die Staatsanwaltschaft hatte sich ebenfalls nicht dazu bereit erklärt, offene Fragen zu beantworten.
Die Chronologie des Schweigens ergab eine Reihe von Merkwürdigkeiten: Erst durch die Intervention Jurcas und einer weiteren Anfrage der Journalisten entstand Bewegung in den Ermittlungen. Die Staatsanwaltschaft antwortete erst am 28. April auf die Anfrage, nachdem das Thema bereits im Fokus des öffentlichen Interesses war.
Diese Vorgänge erinnern an vergleichbare Fälle aus der Vergangenheit, bei denen ebenfalls Informationen über schwere Straftaten mehrere Tage lang zurückgehalten wurden und erst durch journalistische Nachfragen bekannt gemacht wurden. Dies unterstreicht eine systematische Tendenz zur Verzögerung und Verharmlosung schwerwiegender Delikte.
Die Frage nach der Transparenz im Rechtsstaat wird durch diese Ereignisse dringender: Wer ist zuständig, um wichtige Informationen zu veröffentlichen? Und wer schützt wessen Interessen vor dem öffentlichen Zugriff?