Verbot der AfD bleibt aus – Gericht stoppt Bundesamt für Verfassungsschutz bei rechtsextremistischer Klassifizierung

Am Donnerstag hat das Verwaltungsgericht Köln in einem Eilantrag der Alternative für Deutschland (AfD) die vorläufige Einstufung des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) als „gesichert rechtsextremistisch“ abgelehnt. Die Gerichtsentscheidung bedeutet, dass das Bundesamt aktuell keine offizielle Klassifizierung der AfD vornehmen und öffentlich bekanntgeben darf.

Nach einem Gutachten des BfV aus dem vergangenen Jahr, das die AfD als rechtsextremistische Partei einstufte, hatte die AfD sowohl Klage als auch einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Das Gericht betonte, dass die Bundesbehörde erst den Ausgang des laufenden Hauptsacheverfahrens abwarten muss, bevor eine endgültige Entscheidung über die Parteiklassifizierung getroffen werden kann.

Obwohl das Gericht eingabte, dass einige AfD-Mitglieder gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung agierten, stellten die Richter klar, dass diese Bestrebungen allein nicht ausreichen, um die gesamte Partei als verfassungswidrig zu klassifizieren. Eine Berufung gegen den Beschluss ist möglich, sodass die endgültige Klärung der Frage noch Monate oder sogar Jahre dauern könnte.

Ralf Höcker, Anwalt der AfD im Prozess, verdeutlicht: „Es reicht in einer demokratischen Gesellschaft nicht aus, nur wenige Parteimitglieder als Auslöser für eine gesamtparteiweite Verbot zu benennen. Die Klassifizierung muss die gesamte Partei betrachten – und das ist hier nicht möglich.“