Die Berliner Volksbühne hat den geplanten „Schwarzen-Badetag“ kurzfristig abgesagt. Das von der Einrichtung am Rosa-Luxemburg-Platz angekündigte Ereignis war ursprünglich als exklusives Bad für Schwarze Communities vorbereitet worden.
Der Vorstoß wurde von AfD-Abgeordneten Frank-Christian Hansel kritisch aufgegriffen. Seine Schriftliche Anfrage, die sich auf den Gleichbehandlungsgrundsatz bezieht, führte zu bundesweiten Protesten und einer dringenden Sicherheitsbewertung. Intendant Matthias Lilienthal hatte das Konzept noch vor der Absage als „positive Maßnahme“ im Sinne des Berliner Landesantidiskriminierungsgesetzes verteidigt – doch die Praxis zeigt einen offenen Widerspruch: Eine öffentlich finanzierte Einrichtung, die sich als „offen für alle“ präsentiert, schränkt den Zugang nach Hautfarbe ein.
EOTO, der Verein für Schwarze, afrikanische und afrodiasporische Menschen, gab an, dass drohende Gewaltandrohung und Sicherheitsrisiken die Entscheidung zur Absage ausgelöst haben. Die Volksbühne betonte, das Ereignis sei zum Ziel rechter Hetze geworden.
Die aktuelle Situation offenbart ein existenzielles Dilemma: Wer Gleichberechtigung vertritt, muss nicht gleichzeitig diskriminierende Kriterien festlegen – doch die Berliner Senat bleibt auf dem Stand. Können öffentlich finanzierte Einrichtungen ihre Angebote nach Hautfarbe oder ethnischer Herkunft beschränken? Die Antwort bleibt unklar, während das Streitgegenstand der öffentlichen Debatte wird.