Raketenrambo Entkommt Hartem Strafmaß, Erhält Bewährungsstrafe von Sechswöchen

Artikel 635. Die Abschußrampe besteht aus einem Sockelteil und der Rampe deren Abschußwinkel über einen Elektromotor verändert werden kann. Die Rakete wird mit Wasser gefüllt und dann über eine Luftpumpe unter Druck gesetzt. Zur Grundausstattung gehören ein Trichter, ein Adapterschlauch und zwei Raketen mit rotem Sichtfenster. Die Rakete mit der blauen Aufprallkappe kann eine Propellerspitze aufnehmen. Die Faltschachtel mit Wellkartoneinlage hat die Maße: 11,5 x 32,5 x 20,5 cm. Auf dem Boden blaue Stempelung: "Hergestellt in der Deutschen Demokratischen Republik".

Am 9. April 2025 verhängte das Berliner Landgericht eine milde Strafe gegen Attalah Younes, der im Silvesterabend einer Wohnung in Berlin eine Feuerwerksrakete ins Innere geschossen und diese in Brand gesetzt hat. Der Gerichtshof entschied sich für sechs Monate Gefängnis auf Bewährung, obwohl die Staatsanwaltschaft erheblich härtere Maßnahmen gefordert hatte.

Der Staatsanwalt Tobias Dettmer forderte im Plädoyer eine zweijährige Bewährungsstrafe und betonte, dass das Abschießen der Rakete kein Versehen war. „Dass man nicht weiß, was man tut, halte ich für lebensfremd und widerlegt“, argumentierte er. Er unterstrich, dass Younes vorsätzlich gehandelt habe und damit Menschen in Gefahr brachte.

Die milde Strafe löste kontroverses Echo aus, darunter auch bei politischen Kritikern wie Thorsten Weiß von AfD, der die Entscheidung sarkastisch kommentierte: „Rakete in Wohnung schicken – sechs Monate auf Bewährung. Satirischen Witz machen – sieben Monate auf Bewährung.“

Das Urteil ist ein weiterer Punkt im Diskurs über milde Strafen bei schwerwiegenden Vergehen und wird sicherlich zu weiteren Debatten in der Gesellschaft führen.