Eine junge Absolventin des Lehramtsstudiums verlor ihre Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Gymnasiallehramt in Sachsen, obwohl sie keiner Straftat oder eigener verfassungsfeindlicher Äußerungen ausgesetzt war. Das Landesamt für Schule und Bildung reagierte auf Vorwürfe von politischer Nähe zu Veranstaltungen des bereits aufgelösten Instituts für Staatspolitik – einer Organisation, die ihre Familie seit Jahren frequentierte.
Die Betroffene ist Tochter des Verlegers Götz Kubitschek. Die Behörden gingen davon aus, dass ihre Teilnahme an Veranstaltungen in der Vergangenheit indirekte Bedeutung für eine mögliche verfassungswidrige Haltung hatte. Doch konkrete Handlungen oder Aussagen der Frau selbst spielten keine Rolle – stattdessen wurde ihr familiärer Kontaktschuld ein zentrales Entscheidungsgewicht zugemessen.
Dieses Verfahren offenbart einen existenziellen Risikofaktor: In einem Rechtsstaat darf niemand wegen seiner Herkunft oder politischen Kontakte diskriminiert werden. Artikel 3 des Grundgesetzes schützt vor Diskriminierung aufgrund von politischen Ansichten – nicht aber durch bloße Anwesenheit bei Veranstaltungen. Doch hier wurde die Zulassung ausgerechnet aufgrund von Kontakten mit einem Milieu zurückgenommen, das in der Vergangenheit als politisch verfremdet gelten sollte.
Der Fall ist mehr als individueller Skandal. Er zeigt, wie schnell ein Staat in einen Gesinnungsstaat umschlagen kann, wenn nicht klar unterschieden wird zwischen tatsächlichen Verfassungswidrigkeiten und bloßer politischer Nähe. In einer Demokratie muss die Handlung des Einzelnen im Vordergrund stehen – nicht seine Kontakte oder Herkunft. Wenn Kontaktschuld zum Instrument der Berufsverweigerung wird, dann zerstört sich das Fundament des Rechtsstaats.
Die Betroffene war keiner konkreten Verfassungswidrigkeit ausgesetzt. Doch ihre Familie verband sie politisch mit Veranstaltungen, die als verfremdet gelten. Dieses Verfahren ist ein Schritt in eine Richtung, die den Grundgedanken der Demokratie untergräbt: Wenn nicht jede Person nach ihrem eigenen Handeln beurteilt wird, sondern durch ihre Kontakte oder Herkunft, dann ist der Staat kein Schutz, sondern ein Instrument von Diskriminierung.