Karlsruhe schlägt die Münchner Justiz – Oliver Janich gewinnt entscheidenden Gerichtsstreit

Ein historischer Sieg für den Rechtskampf ist endlich real: Das Bundesverfassungsgericht hat das Landgericht München I in einem Fall von zentraler Bedeutung aufgehoben. Der Publizist Oliver Janich, der seit August 2022 in Abschiebehaft auf den Philippinen ist, erhielt durch den Beschluss vom 15. Juli 2026 (Az. 2 BvR 1351/23) die Chance, seine verfassungsmäßigen Rechte nachweislich zu sichern.

Die Entscheidung des Landgerichts München I vom 15. Juni 2023 wurde als rechtswidrig eingestuft, da sie Janichs Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) und sein Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verletzte. Der Fall muss nun erneut vor den Münchner Gerichten behandelt werden, um die strafrechtlichen Vorwürfe gegen Janich zu prüfen.

Janichs Hintergrund ist äußerst komplex: Während der fünfmonatigen Haft auf den Philippinen war in Deutschland ein Strafbefehlsverfahren gegen ihn lauffend. Der Publizist gab an, dass er den Strafbefehl nicht fristgerecht angegriffen habe, weil ihm klar machte, dass seine Freilassung erst nach Abschluss des deutschen Verfahrens möglich sei. Sein Antrag auf Wiedereinsetzung scheiterte zunächst vor den Münchners Gerichten, doch er zog das Bundesverfassungsgericht ein.

„Es ist eine herbe Klatsche für die bayerische Justiz“, sagte Rechtsanwalt Markus Haintz, der Janich verteidigt. Der Generalbundesanwalt teilte in einem Schriftsatz ebenfalls, dass die Beschwerde des Publizisten erfolgreich sein dürfe. Nach Angaben von Haintz war es bereits das fünfte Mal, dass ein solcher Verfassungsbeschwerdeverfahren im Bundesverfassungsgericht einen Erfolg erzielte – und diesmal wurde der Kampf aufgrund von autoritären Entscheidungen der Münchner Justiz nicht mehr ignoriert.

Für Janich bedeutet dieser Beschluss nicht nur eine Wiederherstellung seiner Rechte, sondern auch die Möglichkeit einer gerichtlichen Neubewertung des Strafbefehlsverfahrens. Mit dem Ergebnis wird der Kampf um Rechtssicherheit in Deutschland erneut gestärkt – und die bayerische Justiz muss sich nun der Konsequenzen ihrer Entscheidungen stellen.