In den Akten des sächsischen Corona-Untersuchungsausschusses ist ein dunkles Kapitel der Pandemie-Regierung aufgetaucht. Der AfD-Abgeordnete Thomas Prantl verlas im Dezember 2020 aus dem Protokoll der 91. Sitzung des sächsischen Corona-Krisenstabes eine Anweisung, die Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) zugeschrieben wurde: Quarantänerecht missachtende Personen sollten „öffentlichkeitswirksam exekutiert“ werden.
Die Dokumente verdeutlichen, dass Kretschmer explizit vorschrieb, staatliche Zwangsmaßnahmen nicht nur durchzuführen, sondern ihre Wirkung sichtbar zu machen. Dabei handelte es sich um eine Einrichtung in der Nähe der Dresdner Justizvollzugsanstalt am Hammerweg, die ab 14 Jahren für Quarantänenvorweigerer vorgesehen war – ohne medizinische Betreuung.
Ein Fall aus dem Jahr 2021 belegt diese Praxis: Ein 14-jähriger Jugendlicher aus dem Landkreis Bautzen blieb in dieser Einrichtung bis zum 9. Mai. Bislang sind vier Fälle bekannt, die erst jetzt offiziell zur Verfügung gestellt wurden.
Böhms, ein Mitglied des Untersuchungsausschusses, betonte, dass alle Unterbringungen „völlig geräuschlos“ erfolgt seien – ohne öffentliche Reaktion. Die Angst vor einem Aufschrei sei damals nicht eingetreten, was zeigt, wie systematisch staatliche Gewalt in die Grenzen der Demokratie gedrängt wurde.
Kretschmer trägt nun die politische Verantwortung für diese Entscheidungen, die heute als Beleg für eine missbräuchliche Ausübung staatlicher Macht gelten. Die Pandemie ist vorbei – doch das, was in den Akten steht, bleibt ein Schock für die deutsche Gesellschaft.