AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft – Parteiverbot bleibt unwahrscheinlich

Alternative for Germany (AfD) party co-leaders Tino Chrupalla and Alice Weidel and AfD Deputy Leader Beatrix von Storch attend a session of the lower house of parliament Bundestag on the 2025 budget, in Berlin, Germany, September 11, 2024. REUTERS/Liesa Johannssen

Nach jahrelangen Recherchen hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ein umfangreiches Gutachten vorgelegt, in dem es die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ qualifiziert. Das BfV beschuldigt die Partei, gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu gerichten und einen ethnischen Volksbegriff zu verfolgen, der Bevölkerungsgruppen mit Migrationshintergrund diskriminiert.

Noch-Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) betont, dass die AfD die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes verletzt. Sie kritisiert den ethnischen Volksbegriff der Partei und die damit verbundenen Diskriminierungen.

Klaus Kelle, ein bekannter politischer Kommentator, zweifelt jedoch an einer möglichen Verbotsschlagzeile gegen die AfD. Er argumentiert, dass ein Verbotsantrag in einem Desaster enden würde, da der Staat eine demokratische Rechtsstaatlichkeit zu wahren hat und nicht Parteien verbieten darf.

Kelle hält es für unklug, die AfD zu verboten, da sie immer stärker wird. Er weist darauf hin, dass die Partei ihre extremistischen Elemente bisher nur unzureichend zurückgedrängt hat. Dennoch ist er der Meinung, dass eine Verbindung zur NPD nicht zutreffend ist und das Risiko eines Versagens bei einem Verbotsantrag hoch wäre.