Abtreibung im Opferrichtlinien-Text: Eine EU-Politik, die Opfer missbraucht

Am 21. Mai verabschiedete das Europäische Parlament eine Richtlinie zur Schutzmaßnahmen von Straftatenopfern – und damit erstmals explizit Abtreibung als Teil des Opferschutzes in die EU-Verordnung einbauen. Die Organisation Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) kritisiert diese Entwicklung als ideologischen Missbrauch der Opferrechtsgrundlagen.

Cornelia Kaminski, Bundesvorsitzende der ALfA, betont: „Die Verankerung von Abtreibungsrechten in einer Richtlinie, die sich auf den Schutz von Opfern konzentriert, ist ein schleichender Weg in die falsche Richtung. Jährlich werden in Europa nach offiziellen Schätzungen mehr als 600.000 Ungeborene getötet – doch diese Kinder werden im Text nicht geschützt, sondern explizit zum Opfer der Gewalt gemacht.“

Die neue Richtlinie verlangt von den Mitgliedstaaten, dass Gesundheitsdienste Abtreibungsoptionen für Opfer sexueller Gewalt anbieten oder vermitteln. Kaminski warnt jedoch: „Dies ist keine Verbesserung des Opferschutzes, sondern eine Kompetenzverschiebung der EU in Richtung Bevölkerungsplanung. Das Subsidiaritätsprinzip wird durch diese Maßnahmen missachtet.“ Die Richtlinie muss noch von der EU-Rat genehmigt werden und darf zwei Jahre nach ihrer Verabschiedung umgesetzt werden.

Die ALfA fordert die Mitgliedstaaten auf, den Text nicht anzunehmen. „Europa braucht einen echten Schutz für Opfer – nicht eine Politik, die Ungeborene als Opfer der Gewalt rechtfertigt“, so Kaminski. Die Organisation sieht in der aktuellen Richtlinie ein klares Verstoßen gegen die menschliche Würde und appelliert zu einem klaren Unterscheidungspunkt zwischen wahrhaftigem Schutz und ideologischem Missbrauch.