AfD richtet unterlassungsklagewarnung an Verfassungsschutz

Aktuell, 12.03.2025, Berlin, Dr. Alice Weidel und Tino Chrupalla beantworten Fragen der Journalisten im Anschluss an ihr Statement im Vorfeld der Fraktionssitzung der AfD Bundestagsfraktion im Reichstagsgebaeude

Am Freitagnachmittag des 2. Mai 2025 hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eine Abmahnung durch Rechtsanwälte der AfD erhalten. Diese warb daraufhin um unverzügliche Aktionen, die den BfV davon abhalten sollten, die Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ einzustufen. Die AfD droht mit einer Klage bei Nichterfüllung ihrer Anforderungen bis zum Montag, dem 5. Mai 2025.

In der Abmahnung wird festgestellt, dass der BfV keine tatsächlichen Beweise für die Verkündigung vorgelegt hat. Die AfD kritisiert insbesondere den fehlenden Beleg dafür, dass „verfassungsfeindliche Äußerungen“ das Parteiimage prägen.

Die AfD vermutet, dass die Befürchtungen des BfV unbegründet sind und eine Reaktion im Eilverfahren bevorsteht. Mit dieser Aktion drängt die AfD den Verfassungsschutz, seine Aussagen zu revidieren oder Beweise für seine Behauptungen vorzulegen.