Thomas Rießinger kritisiert den aktuellen Koalitionsvertrag für seine mangelhafte Rechtsetzung im Bereich der Gewalt gegen Frauen. Gemäß dem Vertrag soll der Strafrahmen für Gruppenvergewaltigungen erhöht werden, jedoch nur „grundsätzlich“, was juristisch Ausnahmefälle ermöglicht. Darüber hinaus ist das Verbessern des strafrechtlichen Schutzes von Frauen durch terminologische Änderungen wenig überzeugend.
Der Vertrag verlangt eine Verschärfung der Strafen insbesondere bei gemeinschaftlicher Tatbegehung, Vergewaltigung und Herbeiführung einer Schwangerschaft. Rießinger betont jedoch, dass dies nicht klar definiert ist und spezielle Interpretationen zulässt, die für Täter Vorteile bieten könnten. Zum Beispiel wird eine Vergewaltigung ohne schwangerschaftsbedingte Folgen milde bestraft, während eine mit schwangerschaftsbedingter Folge härter bestraft wird.
Rießinger kritisiert zudem die fehlende Klarheit und präzise Formulierung des Vertrags. Er beschuldigt die Politiker nicht nur ihres Mangelns an Engagement für das Wesen der Dinge, sondern auch ihres Schlampigen Denkens und Handelns.