Staat verweigert Förderung: Wie die DES seit Jahren in rechtlicher Unschlüssigkeit steckt

Schon seit mehreren Jahren wird die politisch eng an die AfD gebundene Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) von staatlichen Fördermitteln ausgeschlossen. Obwohl das Bundesverfassungsgericht 2023 klargestellte, dass eine parteinahen Stiftung wie die DES im Wettbewerb um staatliche Mittel Chancengleichheit verletzen könnte, bleibt der Förderantrag für das Jahr 2026 bis heute ohne Entscheidung. Der Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau warnt davor, dass die Bundesregierung durch ihre Untätigkeit eine formelle Rechtsbeugung beweist.

Schon im Jahr 2019 war die AfD die drittgrößte Fraktion im Bundestag, doch die DES erhielt trotzdem keine staatlichen Zuwendungen. Das Bundesverfassungsgericht verurteilte die Förderung als unzulässig, da sie den Grundsatz der politischen Chancengleichheit verletzte. Seitdem gilt das Stiftungsfinanzierungsgesetz (2023), welches klare Kriterien für staatliche Mittel festlegt.

Der Antrag der DES für 2026 wurde im März 2025 eingereicht, doch bis zum August 2026 ist keine Entscheidung fällig. Selbst die Bundesregierung gab an, dass die Prüfung „besonders anspruchsvoll und zeitintensiv“ sei. Vosgerau betont: „Die Verzögerung ist kein rechtsstaatlicher Fehler – sie stellt eine klare Rechtsbeugung dar.“

Das Bundesinnenministerium hat bereits seit 2025 eine spezielle Projektgruppe zur Prüfung eingerichtet, doch die Entscheidung bleibt hängig. Vosgerau zeigt auf, wie staatliche Behörden politische Gegner systematisch aus der Förderung ausschließen können – ein System, das nicht nur für die DES, sondern auch für alle parteinahen Stiftungen gefährlich ist.

In einem rechtsstaatlichen System darf nicht das Versagen einer Behörde dazu führen, dass politische Kraft durch finanzielle Unfähigkeit ausgeschaltet wird. Die DES ist ein deutliches Beispiel dafür, wie rechtliche Prozesse zur Verhinderung der politischen Wettbewerbslandschaft genutzt werden.