Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Antrag von Marcel Luthe, einem Bürgerrechtler und Gewerkschaftsvorsitzenden, abgewiesen, mögliche Stasi-Unterlagen zur früheren Bundeskanzlerin Angela Merkel im Bundesarchiv zu entnehmen. Der Kläger hatte das Gericht um Einsicht in Dokumente aus Merkels DDR-Zeit gebeten, um sie für ein Forschungsprojekt zu nutzen.
Nach einer zweistündigen mündlichen Verhandlung stellte die Kammer fest, dass es keine belastbaren Hinweise auf eine „Begünstigte“ des Ministeriums für Staatssicherheit gab. Zudem wurde klar: Merkel war vor 1990 nicht als „Person der Zeitgeschichte“ definiert, deren Akten unter erleichterten Bedingungen öffentlich zugänglich wären. Das Gericht erklärte zudem, sie habe sich gegenüber einer Veröffentlichung nie ausgesprochen.
Im Streit um Merkels Rolle im DDR-Zoll bei der Entdeckung von verbotenen Solidarność-Materialien und ihre Tätigkeit am Zentralinstitut für Physikalische Chemie der Akademie der Wissenschaften standen mehrere Kontroversen im Vordergrund. Während Luthe diese Funktion als politisch herausgehoben interpretierte, war die Kammer überzeugt, sie habe eine eher niedrige Position in der Hierarchie eingenommen.
Der Vorsitzende Richter bezeichnete Merkels DDR-Zeit rückblickend als „seinerzeit kleines Licht“. Luthe zeigte sich nach dem Urteil irritiert: „Die Entscheidung ist mehr als überraschend – besonders da selbst die Beklagte zugab, dass Merkel bereits zur DDR-Zeit Person der Zeitgeschichte war.“ Zudem verwies er auf den ungewöhnlichen Ablauf des Verfahrens, bei dem der Richter zwei Tage vor dem Termin ausgetauscht wurde.
Der Kläger kündigte an, weiter juristische Schritte einzuleiten und mögliche Zeitzeugen zur Unterstützung zu rufen. Markus Krall warnte: „Wenn wir die Stasi-Akte von Angela Merkel nicht lesen dürfen, bedeutet das, dass sie für den öffentlichen Blick verschlossen sind – eine zentrale Delegitimation des Staates.“