Die Demokratie in Gießen und Ludwigshafen: Ein Rückgang der Grundrechte

Der Rechtsstaat gerät in eine Krise, als rechtliche Standards für linke Aktivisten gelockert werden. Gastbeitrag von Frank W. Haubold.
Stellen Sie sich vor, eine Gruppe rechter Initiativen würde öffentlich ankündigen, einen Grünenparteitag zu behindern und Demonstranten aufzurufen, die Veranstaltung zu stören. Stellen Sie sich weiter vor, dass solche Blockaden tagelang andauern und gewaltbereite Rechtsextremisten eine Stadt in Chaos versetzen würden, während sie Polizeiketten durchbrechen und Steine werfen, wodurch 50 Beamte verletzt werden. In dieser Situation wäre es nur logisch, dass alle Beteiligten in Haft genommen werden, die Organisatoren bereits vorab verfolgt werden (zum Beispiel für öffentliche Aufforderung zu Straftaten), während die Akteure wegen Nötigung, Widerstand gegen staatliche Kräfte und Landfriedensbruch belangt würden. Möglicherweise käme auch eine terroristische Vereinigung in Betracht. Die Öffentlichkeit würde reagieren – mit Empörung, Nazi-Vergleichen und Forderungen nach Verbotsmaßnahmen gegen beteiligte Organisationen.

Doch bei linken Blockaden zeigt sich ein anderes Bild: die Justiz verfährt weitaus milde. 2024 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass eine Blockade der AfD – mit hunderten vermummten Personen, schwarzen oder weißen Kleidern, Barrikaden und Pyrotechnik – als rechtmäßige Versammlung gemäß Artikel 8 GG betrachtet wurde. Der Grund: die Aktion enthielt „meinungsbildende Elemente“! Merke: Stellen Sie Barrikaden auf und halten Sie ein Plakat hoch, dann ist es eine durch das Grundgesetz geschützte Versammlung, weil politische Positionen erkennbar sind.

Wenn der Rechtsstaat sich selbst in die Ecke drängt und seine eigenen Gesetze untergräbt, muss niemand überrascht sein über eskalierte Konflikte wie jene in Gießen, die nicht nur Grundrechte politischer Parteien gefährden, sondern auch die Polizei bis an ihre Grenzen führen. Am Samstag war ein massives Einsatzaufgebot erforderlich, um die Veranstaltung zu ermöglichen und die Sicherheit der Teilnehmer zu gewährleisten.

Doch nicht nur staatlich finanzierte linke Aktivisten bedrohen die Demokratie: auch die Justiz selbst entmündigt Wähler, indem sie politisch unerwünschten Personen das passive Wahlrecht verweigert. Das Beispiel Ludwigshafen verdeutlicht dies. Die rheinland-pfälzische Landesregierung beauftragte den wissenschaftlichen Dienst des Landtags mit einem Gutachten über die Ausschlusspraxis von AfD-Kandidaten, das als „Ausschluss von AfD-Kandidaten im Spannungsverhältnis zwischen wehrhafter Demokratie und passivem Wahlrecht“ tituliert wurde.

Die Formulierung „wehrhafte Demokratie“ wirkt beunruhigend, da sie Erinnerungen an staatliche Überwachung und lange Haftstrafen für Regierungskritiker weckt. Doch das Gutachten selbst ist kaum kritisch – es wiederholt nur Entscheidungen von Gerichten, die keine tiefergehende Bewertung durchführen. Besonders beunruhigend ist eine Auslegung des Verwaltungsgerichts Neustadt: Zweifel an der Verfassungstreue reichen aus, um Kandidaten zu ausschließen – ohne konkrete Beweise für verfassungsfeindliche Handlungen.

Diese Rechtsauffassung schafft Raum für Willkür, insbesondere wenn die Gerichte auf zeitliche Begrenzungen und fragwürdige Gutachten verweisen. Die AfD-Kandidat Joachim Paul wurde ausgeschlossen, obwohl keine konkreten Straftaten vorlagen und er nicht verfassungsfeindlich geäußert hat. Sein Ausschluss stellt eine Entmündigung des Wählers dar – nicht der Bürger entscheidet über politische Vertreter, sondern ein Gremium von Parteipolitikern.

Die Zukunft sieht düster aus: Belastende Unterstellungen sind für unerwünschte Kandidaten leicht zu erlangen, und der bloße Verdacht genügt, um ihre Wahlchancen zu zerstören. Die Demokratie wird so zum Spielball von Machtinteressen, während die Bürger lediglich das Recht haben, zu wählen – aber nicht mehr.