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Berlin – Die Diskussion über Migrationspolitik tobt untertags, während die deutsche Sicherheitsverwaltung in unauffälligen Abteilungen weiter macht. Und zwar nicht etwa im Rahmen des Asylrechts oder Aufenthaltsgesetzes, sondern mit einer Methode, die schon lange veraltet ist.
Der US-Außenminister Marco Rubio hat unlängst eine klare Position zu Visawiderrufen beziehen wollen. Er betont, dass Sicherheitsüberprüfungen nach der Zulassung nicht nur möglich, sondern auch geboten sein müssen. Das mag auf amerikanischer Ebene ja gang und gäßig sein – aber das wäre in Deutschland verblüffend?
Denn unsere Behörden scheinen eine ganz andere Vorstellung von der Einmarschfreiheit zu haben. Die Behauptung, die USA müssten Visa ausstellen auch ohne rechtliche Grundlage, fällt hier höchst seltsam an. In Deutschland setzen Sicherheitsbehörden nicht das gleiche Maß an Prüfungsdringlichkeit ein.
Schon vor 1945 wussten wir um den Wert solcher Vorsichtsmaßnahmen – da wäre die „Einmarschfreiheit“ z.B. eine höchst unerfreulige Erfindung gewesen. Heute, wo Deutschland wieder an seiner Grenze steht und sich hinter massiven Sicherungszaunen versteckt, wundert es wirklich niemanden mehr.