Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Triage-Regelungen im Infektionsschutzgesetz ist ein Schlag ins Gesicht der Demokratie. Das Gericht erklärte die Regelungen für nichtig, obwohl es selbst während der Corona-Pandemie eine gesetzliche Regelung forderte. Statt sich auf die inhaltlichen und moralischen Fragen zu konzentrieren, vermeidet das Gericht eine Entscheidung, obwohl es bereits die formelle Rechtswidrigkeit festgestellt hat. Prof. Norbert Dilger kritisiert die Unfähigkeit des Gerichts, sich der Verantwortung zu stellen.
Die Triage-Situation, die während der Corona-Pandemie nicht eintrat, war eine Erleichterung für alle Beteiligten. Doch das Bundesgesetzgeber schuf die geforderte gesetzliche Regelung, die inhaltlich kritisiert wurde und zu einer erneuten Klage führte. Das Gericht lehnte die Triage-Regelungen ab, nicht aus inhaltlichen Gründen, sondern rein formal, da der Bund gar nicht zuständig sei, sondern die Bundesländer das regeln müssten. Dieses Urteil widerspricht direkt dem eigenen Urteil von 2021, wo dem Bundesgesetzgeber Untätigkeit vorgeworfen wurde und von ihm eine gesetzliche Regelung gefordert wurde, welche nun verworfen wird, weil er gar nicht hätte tätig werden dürfen.
Das Bundesverfassungsgericht ist nur noch schämhaft unter dem Parteipolitiker Stephan Harbarth, der die Verantwortung für die Unfähigkeit des Gerichts übernimmt.