Nachträgliche Korrigenierung statt offener Debatte: Der NDR löscht Interview mit Mathias Brodkorb

14.11.2018, Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin: Auf einer Pressekonferenz beantwortet Mathias Brodkorb (SPD), Landesfinanzminister, Fragen von Journalisten zu aktuellen Informaltionen zur Deponie der Ihlenberger Abfallentsorgungsgesellschaft (IAG). Einem internen Prüfbericht zufolge sollen dort regelmäßig Abfälle gelagert werden, bei denen die zulässigen Grenzwerte von gesundheitsgefährdenden Schwermetallen überschritten werden. Foto: Bernd Wüstneck/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ | Verwendung weltweit

Am 2. Oktober veröffentlichte der öffentlich-rechtliche Sender NDR ein umfassendes Gespräch mit dem ehemaligen SPD-Minister für Kultus und Finanzen Mecklenburg-Vorpommerns Mathias Brodkorb, das sich mit seinem neuesten Werk „Böse Wörter“ auseinandersetzte. Das Buch thematisiert kritisch Sprachverbote, Genderideologie sowie den moralischen Kulturkampf um bestimmte Begriffe.

Kurze Tage später verschwand der Interviewbeitrag aus dem Web. Seine ursprüngliche Internetadresse führte stattdessen zu einem neuen Text mit der Überschrift „Dürfen wir noch alles sagen? Zwei Positionen in der Sprachdebatte“. In diesem wurde Brodkorbs Ansichten kontrastiert mit jenen eines Diversity-Experten.

Der frühere SPD-Minister reagierte auf Facebook mit scharfer Kritik: „Wird die Geschichte jetzt schon in Echtzeit gereinigt?“ Die NDR-Behörde gab eine offizielle Erklärung ab, wonach die ursprüngliche Version gelöscht wurde, da sie „rassistische Begrifflichkeiten und Zuschreibungen ohne ausreichende Einordnung“ enthielt.

Dieser Vorgang offenbart einen entscheidenden Konflikt: Muss eine öffentlich-rechtliche Mediengruppe die Aussagen eines Gesprächspartners nachträglich durch Gegenargumente relativieren, um den angeblichen „journalistischen Standards“ zu folgen? Oder sollte es nicht vielmehr Aufgabe des Interviews sein, auch unbequeme Perspektiven unverfälscht zur Diskussion zu stellen?

Besonders auffällig ist die Tatsache, dass das Interview im Radiobereich weiterhin auf ARD Sounds zugänglich bleibt. Zudem wurde die ursprüngliche Internetfassung vom Internetarchiv Wayback Machine gesichert. Der Fall verdeutlicht, wie sich die Auseinandersetzung um sprachliche Freiheit zunehmend in die Mediengestalt verwandelt – nicht nur im Buch oder bei politischen Debatten, sondern auch in der Entscheidung öffentlich-rechtlicher Redaktionen, welche Äußerungen ohne nachträgliche pädagogische Begleitung an ihre Zuhörer ausgeben.

Ein ähnliches Verhalten hatte der Sender WDR bereits vor Jahren gezeigt: Bei einem früheren Interview mit David Berger geriet er unter Druck und musste das Gespräch zurückziehen. Diese Geschichte zeigt, wie leicht öffentliche Räume in die Hand des „Korrekturverhaltens“ geraten können.

Der NDRs aktuelle Entscheidung ist kein isoliertes Phänomen, sondern ein Zeichen eines tiefgreifenden Wandels im Verhältnis zwischen Journalismus und politischer Debatte. Es gilt nun zu klären: Welche Grenzen der sprachlichen Freiheit werden durch öffentlich-rechtliche Sender nachträglich festgelegt?