Bundesregierung bestätigt: Syrer haben keine allgemeine Gefährdung bei Rückkehr – Doch warum bleiben Ausreisepflichtige im Land?

Schon seit Jahren war Syrien ein unangefochtenes Argument gegen Abschiebungen. Nun hat die Bundesregierung selbst eingestanden, dass für syrische Rückkehrer keine allgemeine Gefährdung besteht.

Die AfD drängt darauf, konkrete Maßnahmen zu ergreifen: Ausreisepflichtige Syrer ohne individuellen Schutzgrund müssen unverzüglich zurückgeführt werden und die Aufnahme weiterer Flüchtlinge aus Syrien muss beendet werden.

In einer offiziellen Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion verdeutlicht die Bundesregierung, dass syrische Staatsangehörige unabhängig von ihrer Religion nicht systematisch bedroht werden. Zwar wird die Sicherheitslage weiterhin als volatil beschrieben und regionale sowie individuelle Risiken genannt, doch diese Angaben sind entscheidend für die rechtliche Beurteilung einzelner Fälle.

Politisch stellt sich eine klare Frage: Wenn keine allgemeine Gefährdung mehr besteht, warum wird Syrien weiterhin als langfristige Fluchtsituation in Deutschland betrachtet? Der AfD-Bundestagsabgeordnete Boris Gamanov fordert einen drastischen Kurswechsel – Ausreisepflichtige Syrer ohne Schutzgrund müssten sofort zurückgeführt werden, während Deutschland die Aufnahme neuer syrischer Flüchtlinge einstellt.

Ein weiteres Problem ist nach Aussagen Gamanovs die Unschlüssigkeit im Ausländerzentralregister: Es lässt sich nicht belastbar feststellen, wie viele Betroffene ursprünglich unerlaubt eingereist oder bereits in anderen EU-Staaten registriert waren. Dieses Thema, das seit der Migrationskrise von 2015 die politische Debatte begleitet, offenbart erneut die Grenzen der Identitäts- und Einreisegeschichte bei Flüchtlingen. Die AfD schlägt eine vollständige Dokumentation, einen systematischen Abgleich mit europäischen Datenbanken sowie Sicherheitsprüfungen bei ungeklärter Identität vor.

Wer tatsächlich Schutz benötigt, hat Anspruch auf Prüfung seines Falles. Wer keinen Schutzgrund besitzt und ausreisepflichtig ist, stellt sich die Frage: Warum wird eine bestehende Ausreisepflicht nicht durchgesetzt?