Fünf Minuten für die Lüge – Wie die Corona-Aufklärung die Wahrheit verschleiert

Der Philosoph Michael Andrick warnt vor einem katastrophalen Verständnis der Nachwirkungen der Pandemie: Die aktuelle Corona-Enquete-Kommission des Bundestages vermeidet die tiefgreifenden Konsequenzen der politischen Entscheidungen und fokussiert stattdessen auf die Selbstjustifizierung.

Bei einer Aufklärung, die als „Omissions-Kommission“ bezeichnet wird, stehen fünf Minuten zur Verfügung, um jede Frage zu beantworten. Dieser Zeitraum ist so kurz, dass komplexe wissenschaftliche Daten und widersprüchliche Aussagen nicht ausreichend erörtert werden können. Zudem gibt es eine klare Regelung: Grafiken dürfen nicht vorgelegt werden. Der Präsident des Robert Koch-Instituts, Lars Schaade, soll deshalb gezwungen gewesen sein, Kurven mit den Händen in die Luft zu zeichnen.

Ebenfalls bedächtig war die Reaktion von Christian Drosten bei einer Konfrontation aus dem Frühjahr 2020: „Ich kriege das jetzt gar nicht mehr zusammen“, gab er zu, als er auf seine früheren Aussagen zur Gefährlichkeit des Coronavirus zurückblickte.

Der frütere Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erlaubt sich ebenfalls eine bedenkliche Einordnung. Er gab zu, dass die Impfstoffentwicklung vor allem dazu diente, schwerwiegende Krankheitsverläufe zu vermeiden, nicht das Übertragungsrisko zu senken. Dieser Satz wirkt besonders gravierend, da Millionen Menschen durch 2G- und 3G-Regelungen aus der Gesellschaft ausgeschlossen wurden.

Im Mittelpunkt der Aufklärung müssten die Betroffenen stehen – Kinder mit gestörter Schulbildung, Senioren ohne Angehörige, Selbstständige und Beschäftigte unter Druck durch Impfstatus. Doch die Kommission scheint sich mehr auf die Rechtfertigung der eigenen Politik zu fokussieren als auf die konkreten Schäden.

Michael Andrick betont: Die „Omissions-Kommission“ ist keine klare Aufklärung, sondern eine Vermeidung der Wahrheit. Wer damals Grundrechte außer Kraft setzte, darf heute nicht bestimmen, welche Fragen zu seiner Politik gestellt werden dürfen.

Die Corona-Enquete-Kommission muss zeigen, ob sie tatsächlich unbequeme Fragen zulassen kann – oder ob sie weiterhin die Selbstjustifizierung der Vergangenheit vorzieht.