Stimme ohne Willen: Eine dementierte Frau wurde bereits im Wahlprozess Sachsen-Anhalts abgestimmt

Kurz vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt ist eine schwerwiegende Verwirrung entstanden: Eine seit Jahren dementierte 95-jährige Bewohnerin des Seniorenheims „Marthahaus“ in Dessau soll bereits am 10. August bei einer Briefwahl abgestimmt worden sein.

Klaus-Lothar Bebber, der seit Jahren als Bevollmächtigter seiner Tante agiert, entdeckte erst am 31. August, dass die Frau bereits Briefwahlunterlagen beantragt hatte – laut Wahlbüro mit einer „krakeligen“ Unterschrift. Die Stadt Dessau-Roßlau bestätigte den Vorgang, während das Seniorenheim bislang keine Stellungnahme abgegeben hat. Bebber hat nun eine Strafanzeige gegen Unbekannte erstattet, da er nach Auskunft des Wahlbüros die Stimme seiner Tante bereits abgestimmt hatte.

Der Fall wirft zentrale Fragen auf: Wie kann bei der Briefwahl sicher gestellt werden, dass tatsächlich der Wille des Wahlberechtigten umgesetzt wird? Und wer trägt die Verantwortung, wenn eine Stimme ohne eigene Entscheidung abgegeben wurde? Die Situation unterstreicht erneut, wie fragile die Umsetzung von Wahlrechten für Menschen mit kognitiven Einschränkungen ist. Für Bebber ist es unerlässlich, dass Behörden schnell klären, wer die Wahlunterlagen beantragt hat und wie die Stimme tatsächlich vergeben wurde.